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Ilustrație due diligence imobiliar — verificare clădire cu lupă

Immobilien-Due-Diligence in Rumänien: Vollständiger Leitfaden für sichere Transaktionen

Einleitung

Der Erwerb einer Immobilie in Rumänien -- sei es zu Wohnzwecken, gewerblicher Nutzung oder als Kapitalanlage -- stellt eine erhebliche finanzielle Entscheidung dar, die eine gründliche rechtliche Prüfung erfordert. Insbesondere für ausländische Investoren und Käufer, die mit dem rumänischen Rechtssystem nicht vertraut sind, macht die Komplexität des lokalen Rechtsrahmens für Eigentumsrechte eine professionelle Due Diligence nicht nur empfehlenswert, sondern unerlässlich. Ohne ein sorgfältiges Prüfungsverfahren riskieren Käufer den Erwerb von Immobilien, die mit verdeckten Belastungen, ungelösten Titelmängeln oder baurechtlichen Verstößen behaftet sind -- mit der Folge erheblicher finanzieller Verluste.

Die Immobilien-Due-Diligence in Rumänien umfasst die umfassende rechtliche, technische und steuerliche Prüfung einer Immobilie vor dem Abschluss einer Transaktion. Ihr Zweck besteht darin, sämtliche mit der Immobilie verbundenen Risiken zu identifizieren und deren potenzielle Auswirkungen auf die Investition des Käufers zu bewerten. Ein ordnungsgemäß durchgeführtes Due-Diligence-Verfahren liefert dem Käufer die erforderlichen Informationen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, angemessene Schutzmaßnahmen auszuhandeln oder -- bei inakzeptablen Risiken -- von der Transaktion Abstand zu nehmen.

Dieser Leitfaden untersucht die wesentlichen Phasen des Due-Diligence-Verfahrens nach rumänischem Recht unter Bezugnahme auf die wichtigsten einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere das Gesetz Nr. 7/1996 über das Kataster und die Immobilienpublizität, das rumänische Zivilgesetzbuch (insbesondere Art. 876 ff. zum Grundbuch) und das Gesetz Nr. 50/1991 über die Genehmigung von Bauarbeiten.

Was ist eine Immobilien-Due-Diligence

Die Immobilien-Due-Diligence lässt sich als umfassendes rechtliches Audit des Status einer Immobilie definieren, das vor dem Abschluss eines Übertragungsvertrages durchgeführt wird. Dieser Prozess beinhaltet die systematische Analyse aller relevanten Unterlagen, die Überprüfung der Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung und die Identifizierung sämtlicher Risiken, die das Eigentumsrecht oder die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie beeinträchtigen könnten.

Im Unterschied zu einer einfachen Überprüfung des Grundbuchauszugs umfasst die Due Diligence eine vertiefte Untersuchung, die mehrere rechtliche Dimensionen abdeckt. Der Prozess beinhaltet unter anderem: die Analyse der Eigentümerkette, die Überprüfung von Belastungen und Beschränkungen des Eigentumsrechts, die Bewertung der baurechtlichen Konformität, die Evaluation der steuerlichen Situation und die Identifizierung anhängiger Rechtsstreitigkeiten.

Im rumänischen Gesetzgebungskontext bilden das Gesetz Nr. 7/1996 über das Kataster und die Immobilienpublizität, das Zivilgesetzbuch (insbesondere Art. 876-915 zum Grundbuch) und das Gesetz Nr. 50/1991 über die Genehmigung von Bauarbeiten den wesentlichen Rechtsrahmen. Diese Gesetze regeln das System der Immobilienpublizität, die Wirkungen der Grundbucheintragungen und die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Gebäuden.

Es ist wesentlich zu betonen, dass gemäß Art. 885 Abs. 1 des Zivilgesetzbuches dingliche Rechte an im Grundbuch eingetragenen Immobilien sowohl zwischen den Parteien als auch gegenüber Dritten nur durch ihre Eintragung im Grundbuch erworben werden, und zwar auf der Grundlage des Rechtsgeschäfts oder der Rechtstatsache, die die Eintragung rechtfertigt. Dementsprechend stellt die Grundbuchanalyse das zentrale Element jeder Immobilien-Due-Diligence in Rumänien dar.

Überprüfung des Grundbuchs

Das Grundbuch (cartea funciara) ist das grundlegende Dokument bei jeder Immobilientransaktion in Rumänien. Gemäß dem Gesetz Nr. 7/1996 enthält das Grundbuch die Beschreibung der Immobilie, die daran bestehenden dinglichen Rechte sowie die sich auf die Immobilie beziehenden Rechtsgeschäfte, Rechtstatsachen und Rechtsverhältnisse. Die Grundbuchprüfung bildet daher den ersten und wichtigsten Schritt im Due-Diligence-Verfahren.

Der Grundbuchauszug zu Informationszwecken bietet einen Überblick über den rechtlichen Status der Immobilie zum Zeitpunkt der Ausstellung. Er umfasst drei wesentliche Abschnitte:

Teil I (Beschreibung der Immobilie): Enthält Angaben zur Katasternummer, Fläche, Nutzungskategorie, Lage und gegebenenfalls eine Beschreibung der Gebäude. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Grundbuchdaten mit der tatsächlichen Situation vor Ort übereinstimmen.

Teil II (Eigentum): Gibt den Inhaber des Eigentumsrechts, die Art des Erwerbs (Kauf, Erbschaft, Schenkung, Gerichtsurteil usw.) und den Anteil bei Miteigentum an. Die Überprüfung der Übereinstimmung zwischen dem Verkäufer und dem eingetragenen Eigentümer ist zwingend erforderlich.

Teil III (Belastungen): Verzeichnet Hypotheken, Vorzugsrechte, Nießbrauchrechte, Dienstbarkeiten, Zahlungsaufforderungen, Veräußerungs- oder Belastungsverbote und alle sonstigen Lasten, die das Eigentumsrecht beschränken.

Der Grundbuchauszug zur Beurkundung ist zum Zeitpunkt des notariellen Vertragsabschlusses erforderlich und bewirkt die Drittwirkung, indem er das Grundbuch für einen bestimmten Zeitraum sperrt. Der Notar wird diesen Auszug vor der Beurkundung des Kaufvertrags anfordern.

Ein wesentlicher Aspekt der Grundbuchprüfung ist die Analyse der Eintragungshistorie. Es genügt nicht, lediglich die letzte Eintragung zu überprüfen; die gesamte Kette der Eigentumsübertragungen muss nachvollzogen werden, um eventuelle Diskontinuitäten oder Mängel früherer Rechtstitel zu identifizieren, die Risiken für den aktuellen Käufer begründen könnten.

Analyse der Eigentumstitel

Die Analyse der Eigentümerkette stellt einen wesentlichen Bestandteil des Immobilien-Due-Diligence-Verfahrens dar. Sie umfasst die Überprüfung sämtlicher Rechtsgeschäfte, durch die das Eigentumsrecht an der Immobilie übertragen wurde -- vom ersten eingetragenen Eigentümer bis zum aktuellen Verkäufer.

Die wichtigsten zu analysierenden Dokumente sind:

Frühere Kaufverträge, notariell beurkundet, zur Überprüfung der Wirksamkeit jeder einzelnen Übertragung;

Erbscheine, wenn das Eigentum im Wege der Erbfolge erworben wurde, einschließlich der Überprüfung, ob das Erbverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde und die Rechte aller gesetzlichen Erben gewahrt wurden;

Rechtskräftige Gerichtsurteile, durch die das Eigentumsrecht festgestellt wurde, unter Überprüfung ihrer Vollstreckbarkeit und ob sie mit außerordentlichen Rechtsmitteln angefochten wurden;

Schenkungsurkunden, mit besonderer Beachtung der Einhaltung der Form- und Sachvoraussetzungen sowie etwaiger Rückfallklauseln;

Eigentumstitel, die auf Grundlage des Gesetzes Nr. 18/1991 über landwirtschaftliche Flächen ausgestellt wurden, unter Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Wiederherstellung oder Begründung des Eigentumsrechts.

Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Prüfung der Ersitzung (uzucapiune). Nach dem Zivilgesetzbuch kann der Besitzer einer Immobilie das Eigentumsrecht durch die Ausübung eines qualifizierten Besitzes über einen Zeitraum von 10 Jahren (tabulare Ersitzung) oder 20 Jahren (extratabulare Ersitzung) erwerben. Die Analyse muss bewerten, ob das Risiko besteht, dass ein Dritter die Ersitzung gegenüber dem eingetragenen Eigentümer geltend macht.

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Immobilie Gegenstand von Restitutionsverfahren nach der Wiedergutmachungsgesetzgebung ist (Gesetz Nr. 10/2001 über den Rechtsstatus bestimmter missbräuchlich enteigneter Immobilien, Gesetz Nr. 165/2013). Das Vorhandensein ungelöster Restitutionsansprüche kann ein erhebliches Risiko für den Käufer darstellen, da eine erfolgreiche Restitution zum Verlust des Eigentumsrechts führen könnte.

Überprüfung der Belastungen und Hypotheken

Die Überprüfung der auf der Immobilie lastenden Belastungen stellt eine kritische Phase des Immobilien-Due-Diligence-Verfahrens dar. Belastungen werden in Teil III des Grundbuchs eingetragen und können die Ausübung des Eigentumsrechts erheblich einschränken.

Immobilienhypotheken sind die in der Praxis am häufigsten anzutreffenden Belastungen. Gemäß Art. 2343 des Zivilgesetzbuches ist die Hypothek ein dingliches Recht an beweglichen oder unbeweglichen Sachen, das der Sicherung einer Verbindlichkeit dient. Die Immobilienhypothek wird im Grundbuch eingetragen und gewährt dem Hypothekengläubiger das Recht, die Immobilie unabhängig davon zu verfolgen, in wessen Händen sie sich befindet, und vorrangig befriedigt zu werden. Der Käufer muss überprüfen:

Das Vorhandensein und die Höhe etwaiger Hypotheken;

Die Identität des Hypothekengläubigers;

Die Möglichkeit der Löschung der Hypothek vor oder gleichzeitig mit der Eigentumsübertragung;

Das Vorhandensein etwaiger Subrogations- oder Novationsvereinbarungen bezüglich der gesicherten Verbindlichkeiten.

Vorzugsrechte (Privilegien) sind gesetzliche dingliche Sicherungsrechte, die bestimmten Gläubigergruppen zustehen, wie etwa das Verkäuferprivileg an Immobilien (das Recht auf vorrangige Befriedigung aus dem Verkaufspreis der veräußerten Immobilie).

Zahlungsaufforderungen und Pfändungsbeschlüsse, die im Grundbuch eingetragen sind, weisen darauf hin, dass gegen den Eigentümer ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wurde. Das Vorhandensein solcher Anmerkungen stellt ein bedeutsames Warnsignal dar und erfordert eine eingehende Analyse der Situation.

Veräußerungs- oder Belastungsverbote können vertraglich (durch Vereinbarung der Parteien) oder gesetzlich begründet sein. Am häufigsten sind Verbote, die von Banken im Rahmen von Hypothekendarlehensverträgen auferlegt werden, oder solche, die durch staatliche Programme festgelegt sind (z. B. das Programm "Prima Casa" / "Noua Casa").

Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten) sind Lasten, die ein Grundstück (das dienende Grundstück) zugunsten eines anderen Grundstücks (das herrschende Grundstück) belasten. Am häufigsten sind Wegerechte, Licht- und Aussichtsrechte sowie Wasserableitungsrechte. Das Bestehen einer Dienstbarkeit kann den Wert und die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie erheblich beeinträchtigen.

Neben der Grundbuchprüfung empfiehlt sich auch die Einsichtnahme in das Elektronische Archiv für dingliche Sicherheiten an beweglichen Sachen (AEGRM), um etwaige Sicherungsrechte an beweglichem Zubehör der Immobilie zu identifizieren.

Baurechtliche und Genehmigungsprüfung

Die baurechtliche Konformität der Immobilie ist ein häufig übersehener, aber wesentlicher Aspekt des Immobilien-Due-Diligence-Verfahrens. Die anwendbare Gesetzgebung besteht im Wesentlichen aus dem Gesetz Nr. 50/1991 über die Genehmigung von Bauarbeiten und dem Gesetz Nr. 350/2001 über die Raumordnung und den Städtebau.

Das Stadtplanungszertifikat (certificat de urbanism) ist das Informationsdokument, durch das die lokalen Behörden dem Antragsteller Auskunft über das rechtliche, wirtschaftliche und technische Regime von Grundstücken und Gebäuden erteilen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Bebauungspläne und der zugehörigen Vorschriften. Die Überprüfung des Stadtplanungszertifikats ist unerlässlich, um Folgendes festzustellen:

Das rechtliche Regime der Immobilie (öffentliches oder privates Eigentum, Bestehen von Bauverboten);

Das wirtschaftliche Regime (durch Bebauungspläne festgelegte Zweckbestimmung, steuerliche Regelungen);

Das technische Regime (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Höhenbeschränkungen, vorgeschriebene Abstandsflächen).

Die Baugenehmigung (autorizatie de construire) bestätigt die Rechtmäßigkeit des auf dem Grundstück errichteten Gebäudes. Das Fehlen einer Baugenehmigung oder die Ausführung von Bauarbeiten unter Verstoß gegen deren Bestimmungen kann zu Ordnungswidrigkeitsstrafen und in schwerwiegenden Fällen zur Abrissverpflichtung führen. Gemäß Art. 28 des Gesetzes Nr. 50/1991 verjährt das Recht zur Feststellung von Ordnungswidrigkeiten und zur Verhängung von Bußgeldern innerhalb von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Begehung, die Verpflichtung zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands (Legalisierung oder Abriss) verjährt jedoch nicht.

Das Abnahmeprotokoll bei Fertigstellung der Bauarbeiten bestätigt die Fertigstellung des Gebäudes in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung und dem technischen Projekt. Das Fehlen dieses Dokuments kann Schwierigkeiten bei der Eintragung des Gebäudes im Grundbuch und beim Anschluss an Versorgungsleitungen verursachen.

Ein wichtiger Aspekt ist die Überprüfung des zonalen Bebauungsplans (PUZ) und des detaillierten Bebauungsplans (PUD), die für das Gebiet gelten, in dem sich die Immobilie befindet. Diese Dokumente können Beschränkungen hinsichtlich der Nutzungsart, der Bauhöhe oder anderer Baubedingungen enthalten, die die Pläne des Käufers beeinträchtigen können.

Zusätzlich wird empfohlen, das Bestehen von Schutzzonen zu überprüfen (Denkmalschutzzonen, Naturschutzgebiete, Naturgefahrenzonen), die zusätzliche Nutzungsbeschränkungen der Immobilie nach sich ziehen können.

Steuerliche Aspekte

Die steuerliche Komponente des Immobilien-Due-Diligence-Verfahrens umfasst die Überprüfung des Status der mit der Immobilie verbundenen Steuerverbindlichkeiten und die Bewertung der steuerlichen Auswirkungen der Transaktion.

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (certificat de atestare fiscala), ausgestellt von der lokalen Steuerverwaltung, ist gemäß Art. 159 Abs. 5 der Steuerverfahrensordnung ein für den Abschluss jeder Immobilientransaktion obligatorisches Dokument. Diese Bescheinigung bestätigt die Begleichung sämtlicher steuerlicher Verbindlichkeiten durch den Eigentümer zum Ausstellungsdatum. Der Notar wird die Übertragungsurkunde nicht beurkunden, wenn aus der steuerlichen Bescheinigung ausstehende Steuerverbindlichkeiten hervorgehen.

Bei der Überprüfung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung werden folgende Punkte geprüft:

Bestätigung der Zahlung der Gebäudesteuer und der Grundsteuer;

Identifizierung etwaiger Steuerrückstände, die vor der Transaktion beglichen werden müssen;

Überprüfung der Übereinstimmung der Daten in der steuerlichen Bescheinigung mit dem Grundbuch (Fläche, Nutzungsart).

Die Einkommensteuer auf die Übertragung von Immobilieneigentum wird vom Verkäufer geschuldet und nach den Bestimmungen des Steuergesetzbuches berechnet. Der Käufer muss sicherstellen, dass der Verkäufer diese Steuer entrichtet; der Notar wird die Steuer zum Zeitpunkt der Beurkundung einbehalten.

Bei Immobilien, die von juristischen Personen gehalten werden, muss die steuerliche Prüfung auf die Analyse der allgemeinen steuerlichen Situation der verkaufenden Gesellschaft ausgedehnt werden, einschließlich des Bestehens etwaiger Pfändungen oder Sicherungsmaßnahmen der Steuerbehörden.

Ein relevanter Aspekt ist auch die Analyse der Mehrwertsteuerregelung, die auf die Transaktion anwendbar ist. Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegt die Lieferung neuer Gebäude oder von Bauland der Mehrwertsteuer, und der Käufer muss die vollständigen steuerlichen Auswirkungen des Erwerbs kennen.

Häufige Risiken

Die Praxis der Immobilientransaktionen zeigt eine Reihe wiederkehrender Risiken auf, die ein ordnungsgemäß durchgeführtes Due-Diligence-Verfahren identifizieren und verhindern kann:

Diskrepanzen zwischen tatsächlichem und eingetragenem Zustand. Die tatsächliche Fläche des Grundstücks oder Gebäudes kann von der im Grundbuch eingetragenen Fläche abweichen. Es können auch nicht eingetragene Bauwerke oder Änderungen an bestehenden Gebäuden vorhanden sein, die nicht in den Katasterunterlagen erfasst wurden. Diese Abweichungen können Schwierigkeiten bei der Erlangung einer Bankfinanzierung oder Probleme mit den lokalen Behörden verursachen.

Mängel in früheren Eigentumstiteln. Ein in der Vergangenheit unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen abgeschlossener Kaufvertrag (z. B. ohne Beachtung des Vorkaufsrechts der Mieter oder Miteigentümer) kann durch Klage für nichtig erklärt werden, mit der Folge, dass der aktuelle Käufer das Eigentumsrecht verliert.

Nicht offengelegte anhängige Rechtsstreitigkeiten. Der Verkäufer kann die Existenz von bei den Gerichten anhängigen Rechtsstreitigkeiten über die Immobilie verschweigen. Die Überprüfung des Gerichtsportals (portal.just.ro) und der ECRIS-Datenbank stellt ein nützliches Instrument zur Identifizierung solcher Rechtsstreitigkeiten dar.

Illegale oder nicht genehmigte Bauten. Der Erwerb einer Immobilie, die ohne Baugenehmigung errichtete oder die genehmigten städtebaulichen Parameter überschreitende Gebäude umfasst, setzt den Käufer dem Risiko von Ordnungswidrigkeitsstrafen und letztlich der Abrissverpflichtung aus.

Unbekannte Rechte Dritter. Es können Nießbrauchrechte, Nutzungsrechte, Miet- oder Pachtverträge bestehen, die nicht immer im Grundbuch eingetragen, dem Käufer gegenüber aber wirksam sind. Die Überprüfung des Belegungsstatus der Immobilie ist unerlässlich.

Bodenkontamination. Bei Industrie- oder Agrarflächen besteht das Risiko einer Bodenkontamination mit Schadstoffen. Das Umweltrecht verpflichtet den Eigentümer zur Dekontamination, unabhängig davon, wann die Kontamination eingetreten ist.

Risiken im Zusammenhang mit der Insolvenz des Verkäufers. Wenn sich der Verkäufer in einem Insolvenzverfahren befindet oder die Transaktion im Verdachtszeitraum durchgeführt wird, kann sie vom Insolvenzverwalter oder Liquidator gemäß Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzpräventions- und Insolvenzverfahren angefochten werden.

Schritte einer vollständigen Due Diligence

Ein vollständiges und sorgfältiges Immobilien-Due-Diligence-Verfahren erfordert die systematische Durchführung folgender Schritte:

Schritt 1 -- Dokumentenerhebung. Der Verkäufer wird aufgefordert, alle relevanten Unterlagen bereitzustellen: Eigentumsurkunden, aktualisierter Grundbuchauszug, Stadtplanungszertifikat, Baugenehmigung, Abnahmeprotokoll, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Energieausweis, Katasterunterlagen, Baupläne und sonstige einschlägige Dokumente.

Schritt 2 -- Grundbuchanalyse. Es wird eine vollständige Analyse des Grundbuchauszugs durchgeführt, bei der die Identität des eingetragenen Eigentümers, die Art des Eigentumserwerbs, das Vorhandensein von Belastungen und Anmerkungen sowie die Übereinstimmung der Katasterdaten mit der Realität vor Ort überprüft werden.

Schritt 3 -- Überprüfung der Eigentümerkette. Sämtliche eigentumsübertragenden Rechtsgeschäfte werden chronologisch analysiert, wobei etwaige Diskontinuitäten, Form- oder Sachmängel früherer Dokumente sowie das Risiko von Anfechtungs- oder Herausgabeklagen identifiziert werden.

Schritt 4 -- Baurechtliche Prüfung. Die Übereinstimmung der Bauwerke mit der Baugenehmigung, die Einhaltung der städtebaulichen Vorschriften, das Vorhandensein des Abnahmeprotokolls und des Energieausweises werden überprüft. Die für das Gebiet geltenden Bebauungspläne werden analysiert.

Schritt 5 -- Steuerliche Prüfung. Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird eingeholt und analysiert, die Zahlung aller Steuerverbindlichkeiten wird überprüft und die steuerlichen Auswirkungen der Transaktion für beide Parteien werden bewertet.

Schritt 6 -- Überprüfung von Rechtsstreitigkeiten. Das Gerichtsportal wird eingesehen und der Verkäufer wird aufgefordert, eine eidesstattliche Erklärung über das Nichtvorhandensein von die Immobilie betreffenden Rechtsstreitigkeiten abzugeben. Ferner wird das Insolvenzverfahrensblatt überprüft.

Schritt 7 -- Physische Besichtigung. Eine Vor-Ort-Überprüfung der Immobilie wird durchgeführt, bei der die tatsächliche Situation mit den analysierten Dokumenten verglichen wird. Technische Gutachten können zur Bewertung des Bauzustands angefordert werden.

Schritt 8 -- Due-Diligence-Bericht. Ein umfassender Bericht wird erstellt, der die Feststellungen zusammenfasst, die Risiken identifiziert und Empfehlungen hinsichtlich der Zweckmäßigkeit und der Bedingungen formuliert, unter denen die Transaktion abgeschlossen werden kann.

Fazit

Die Immobilien-Due-Diligence ist keine bloße Formalität, sondern ein wesentlicher Prozess zum rechtlichen Schutz des Käufers. Die Komplexität des rumänischen Rechts im Bereich des Immobilieneigentums in Verbindung mit den Besonderheiten des grundbuchbasierten Publizitätssystems erfordert einen professionellen und sorgfältigen Ansatz bei den Prüfungen vor jeder Transaktion.

Die frühzeitige Identifizierung rechtlicher Risiken ermöglicht entweder die Neuverhandlung der Transaktionsbedingungen (einschließlich des Preises) oder -- bei inakzeptablen Risiken -- den Rücktritt vom Kauf, bevor vertragliche Verpflichtungen eingegangen werden. Die Kosten eines von einem spezialisierten Anwalt durchgeführten Due-Diligence-Verfahrens sind stets unvergleichlich geringer als die Verluste, die eine mangelhafte Transaktion verursachen kann.

Unabhängig vom Wert der Immobilie oder der scheinbaren Komplexität der Transaktion stellen eine gründliche Grundbuchprüfung und ein vollständiges Due-Diligence-Verfahren Investitionen in die Rechtssicherheit dar, die kein umsichtiger Käufer vernachlässigen sollte.

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